ist seit 2003 Rechtsanwältin und wechselte im März 2011 aus einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Leipziger Kanzlei zu Dr. Selbmann & Bergert. Während ihrer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit bearbeitete Rechtsanwältin Frankenstein unter anderem Mandate aus dem Schul- und Hochschulzulassungsrecht und entdeckte dabei ihr großes Interesse für Bildungsrecht.
Frau Rechtsanwältin Frankenstein ist für die Bearbeitung schulrechtlicher Mandate zuständig. Daneben unterstützt sie Dr. Selbmann & Bergert in allen bildungsrechtlichen Belangen. Innerhalb des Studienplatzklage-Teams betreut sie Kapazitätsverfahren in nichtmedizinische Studiengänge. Zudem widmet sie sich der SfH (Hochschulstart.de) - Bewerbungsberatung und berät zum Zweitstudium, zum Härtefallantrag, zum Ortsantrag und zum Antrag auf Nachteilsausgleich.
