Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.
Benjamin Franklin (1706-90)

Die Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert befasst sich nahezu ausnahmslos mit dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklage). Das Prüfungsrecht rundet das Tätigkeitsprofil ab. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir sehr erfolgreich bei allen Streitigkeiten mit Universitäten, (Fach-)Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen rund um das Problemfeld Zugang zur Bildung. Durch die gewählte Konzentrierung auf diese Spezialgebiete entsprechen wir den Erwartungen an einen Rechtsanwalt nach qualitativ hochwertiger anwaltlicher Beratung und Vertretung.

Die Tätigkeitsfelder von Dr. Selbmann & Bergert sind:

Hochschulzulassungsrecht | Studienplatzklage | ZVS-Bewerbungsberatung
Prüfungsrecht

Für detaillierte Informationen zum Thema Studienplatzklage klicken Sie bitte weiter zu unserem Themen-Internetportal www.Studienplatz-Klage.de.