Grundschulempfehlung / Lehrerempfehlung / Gymnasialempfehlung / Schullaufbahnempfehlung
Kaum ein anderes Thema sorgt für so viel Unmut bei Eltern und Schülern wie die Bildungsempfehlung. Auch in der Politik sind die Regelungen für den Übertritt ins Gymnasium regelmäßig Gegenstand kontroverser Diskussionen und werden – je nach Regierung – gern verschärft oder gelockert. Dabei empfinden Eltern nicht nur die Unterschiede zwischen den Bundesländern als ungerecht. Studien zeigen immer wieder, dass viele Grundschulempfeh-lungen sozial selektiv seien. Nicht zuletzt wissen Eltern und Lehrer, dass sich das Leistungsvermögen von zehnjährigen Schülern schwer einschätzen und deren weitere Entwicklung nicht sicher voraussagen lässt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich eine Reihe von Bildungsempfehlungen schlichtweg als falsch erweisen.
In Sachsen erteilt die Grundschule eine verbindliche Bildungsempfehlung. Ab dem Schuljahr 2010/2011 ist für die Empfehlung zum Gymnasium ein Notendurchschnitt von 2,0 (in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) erforderlich. Damit gelten in Sachsen die strengsten Regelungen bundesweit. Auf Antrag kann eine Eignungsprüfung absolviert werden.
In Sachsen-Anhalt wurde die 2006 eingeführte Bildungsempfehlung 2011 wieder abgeschafft. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden wieder die Eltern über den weiteren Bildungsverlauf ihrer Kinder entscheiden. In Thüringen wird eine verbindliche Bildungsempfehlung erteilt. Die Empfehlung für das Gymnasium setzt die Note „gut“ in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde voraus. Alternativ besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich den Weg zum Gymnasium durch eine Aufnahmeprüfung zu sichern.
Wir prüfen für Sie, welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Bildungsempfehlung bestehen. Wichtig ist es, schnell zu reagieren. Zunächst sollte versucht werden, Schule und Schulbehörde mit inhaltlichen Argumenten zu überzeugen und eine Entscheidung über diese Einwendungen noch vor einer alternativ möglichen Aufnahmeprüfung für die gewünschte Schulform herbeizuführen.