Leistungsbewertung, Zeugnis, Prüfung, Nichtversetzung
Wie wichtig Noten sind, zeigt sich bereits in der Grundschule beim Übergang in weiterführende Schulen. Am Ende der Schullaufbahn ist die Abschlussnote mitentscheidend für den Zugang zur gewünschten Berufsausbildung oder zum Studium. Verständlich, dass immer mehr Benotungen kritisch betrachtet und angefochten werden. Die Anlässe sind vielfältig: eine unklare Aufgabenstellung, ein vom Unterrichtsstoff abweichendes Thema, eine unter Mitschülern vorab kursierende Lösungsskizze, eine ungerechte Benotung, Lärm im Klassenraum usw. Aber welche Rechtsmittel stehen gegen Prüfungen, schlechte Benotungen, Zeugnisse oder die Nichtversetzung zur Verfügung?
Die Bewertung einer Abschlussprüfung (Abiturprüfungen, Prüfungen zur Mittleren Reife), die Versetzungsentscheidung und die Entscheidung über die Entlassung aus der Schule sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Klage angefochten werden können. Hingegen können einzelne Unterrichtsleistungen (Noten für Kassenarbeiten, Referate usw.) in der Regel nur mit formlosen Rechtsbehelfen angegriffen werden, über die der Schulleiter bzw. die Schulbehörde entscheidet. Bei Zeugnissen ist regelmäßig nicht das Zeugnis als solches, sondern die darin enthaltene Entscheidung über die Versetzung oder das Bestehen der Prüfung gerichtlich überprüfbar. Inhaltlich kann – zumindest bei Abschlussprüfungen – auf die Grundsätze des Prüfungsrechts zurückgegriffen werden.
Wir prüfen für Sie, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg bietet. Meist kann erst nach Akteneinsicht eingeschätzt werden, ob Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler vorliegen. Im Schulprüfungsrecht ist in aller Regel Eile geboten. Parallel zu Widerspruchs- und Klageverfahren sollte daher einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Weiterhin ist in manchen Fällen eine Verfahrensrüge zu erheben, der Rücktritt zu erklären oder eine Überdenkensentscheidung einzufordern. Da hierfür teilweise sehr kurze Fristen gelten, empfehlen wir, rechtzeitig anwaltlichen Rat zu suchen.