In einem Widerspruchsverfahren gegen die Vergabe von Plätzen an Leipziger Gymnasien bewilligte die Sächsische Bildungsagentur die Aufnahme des Kindes unserer Mandanten an einem begehrten Wunschgymnasium in der Leipziger Südvorstadt.
Die Stadt Leipzig hatte die Zahl der Eingangsklassen an Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012 deutlich reduziert. Deshalb konnten nicht alle Elternwünsche berücksichtigt werden. Insbesondere in den zentrumsnahen Schulen überstieg die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorgesehenen Plätze. Im vorliegenden Fall war gegen die Zuweisung eines Gymnasiums, das weder dem Erst-, Zweit- noch Drittwunsch entsprach, Widerspruch erhoben worden.