Rechtsanwältin
Katrin Bergert

legte bereits in ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung den absoluten Schwerpunkt auf das Verwaltungsrecht. Bevor sie den Beruf Rechtsanwältin ergriff, war sie zunächst einige Jahre als Referentin in einer sächsischen Landesoberbehörde tätig. Mittlerweile konzentriert sich Rechtsanwältin Bergert ausschließlich auf Hochschulzulassungsrecht. Ihr Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Studienplatzklageverfahren im Studiengang Psychologie sowie in der SfH (Hochschulstart.de) - Bewerbungsberatung. Darüber hinaus berät sie zum Zweitstudium, zum Härtefallantrag, zum Ortsantrag und zum Antrag auf Nachteilsausgleich.