ist Partner der 2002 gegründeten Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert. Er ist auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisiert und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Selbmann konzentriert sich auf Studienplatzklageverfahren in die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin (höhere Fachsemester), Tiermedizin und sonstige Bachelorstudiengänge. Zudem betreut er Mandate, die den Übergang vom Bachelor zum Masterstudium betreffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Prüfungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Rechtsanwalt Dr. Selbmann für den Verein Zukunft für Kinder e.V. und für Amnesty International Deutschland. Amnesty International greift gern auf die Kenntnisse von Dr. Selbmann im Völkerstrafrecht zurück, die er vor seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft unter anderem während seiner Referendariatsstation am Jugoslawienstrafgerichtshof in den Haag und anschließend als Projektmitarbeiter am European Center for Minority Issues in Flensburg gewinnen konnte.
