Schulwahl / Kapazitätsklage
Schüler werden fraglos durch den Besuch einer bestimmten Schule geprägt, sei es in pädagogischer oder in fachlicher Hinsicht, durch Zusatzangebote, Schulpartnerschaften oder aufgrund eines besonderen Engagements von Lehrern und Eltern. Die meisten Eltern wissen deshalb genau, an welcher Schule ihr Kind unterrichtet werden soll. Allerdings sind beliebte Schulen oft schnell überlaufen. Nach welchen Kriterien die Schulleiter die verfügbaren Plätze besetzen, welche rechtlichen Spielräume für diese Auswahl bestehen und ob die Aufnahmekapazität der Schule tatsächlich ausgeschöpft wird, ist für Eltern kaum zu durchschauen.
Eltern haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die gewünschte Schule, soweit das Schulgesetz eine Wahl über die Grenzen des Schulbezirks hinaus ermöglicht und soweit es die Kapazität der Schule zulässt. Bei einem Überhang an Bewerbern muss die Vergabe der Plätze nach sachgerechten Kriterien erfolgen.
Oft lohnt es sich, die ablehnende Entscheidung über den Aufnahmeantrag gerichtlich überprüfen zu lassen - mit der so genannten Schulplatzklage. Die Klage richtet sich zum einen gegen Fehler in der Auswahlentscheidung. Zum anderen hat die Schulplatzklage dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Aufnahmekapazität der Schule nicht ausgeschöpft ist, weil beispielsweise die Zügigkeit des Jahrgangs oder die Klassenfrequenz unrichtig bestimmt wurde.
Wenn Sie sich für eine Schulplatzklage interessieren, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Schulplatzklage und werden für Sie im Widerspruchsverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Klagever-fahren und Eilverfahren in allen Instanzen tätig.